Der Gerichtsbezirk (oder Sprengel) bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist.
Der kleinste Gerichtsbezirk ist in der deutschen ordentlichen Gerichtsbarkeit der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Amtsgerichts, in Österreich ist es der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Bezirksgerichts.
Von der Regel, wonach ein Gericht nur für Angelegenheiten innerhalb seines Bezirks ...