Als Gemeindevorsteher bezeichnet man den Leiter einer Gemeinde.
In Teilen der Schweiz wird der Vorsitzende oder Angehörige der Exekutive einer Gemeinde offiziell als Gemeindevorsteher (umgangssprachlich auch Ortsvorsteher, Gemeinsmann oder Gemeindemann) bezeichnet.
Der Begriff war bis 1945 auch im Deutschen Reich die übliche Bezeichnung für den Bürgermeister einer kleineren Gemeinde, gelegentlich ...