Ein Gefängnisinsasse ist eine Person, die in einer Haftanstalt untergebracht ist. Die rechtlich korrekte Bezeichnung ist Gefangener, da dies stets in den Strafvollzugsgesetzen verwendet wird (z. B. § 2 StVollzG in Deutschland). Dieser Begriff wird trotzdem sowohl in den Medien als auch in der Rechtsprechung verwendet.