Die Funktionsbezeichnung Chief Financial Officer (CFO) aus dem angelsächsischen Raum entspricht in Deutschland etwa dem Kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 GmbHG) oder Finanzvorstand bei Aktiengesellschaften (§ 76 Abs. 1 AktG).
Im Zuge der Internationalisierung wird diese Bezeichnung teilweise auch in deutschsprachigen und anderen Ländern benutzt, wobei sie hier keine rechtliche ...