In Österreich wird der Gerichtsvollzieher umgangssprachlich auch noch als "Exekutor" oder „gerichtlicher Vollstrecker“, bezeichnet. In Anlehnung an die Berufsbezeichnung nennt man die Durchführung einer Zwangsvollstreckung Exekution. Die Bedeutungseinschränkung von Exekution („Durch-, Ausführung“, juristisch: obrigkeitliche Vollstreckung von Rechtstiteln) auf Hinrichtung (obrigkeitliche ...