Die Erschöpfung des Rechtswegs oder Rechtswegserschöpfung ist eine prozessuale Voraussetzung für bestimmte Rechtsmittel. Der Rechtsweg ist erschöpft, wenn sämtliche gegen eine fachgerichtliche Entscheidung nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergriffen worden sind und keine Möglichkeiten mehr bestehen, der Beschwerde mit Hilfe der Fachgerichte abzuhelfen.