Paraphrasen, die Erledigung enthalten
Formulierungsvarianten, die mit Erledigung anfangen
Erledigung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Recht und bezeichnet:
den Fortfall der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage
den Fortfall der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.Siehe auch:
Erledigungserklärung