Die Erholungszeit besteht nach REFA aus der Summe der Sollzeiten aller Ablaufabschnitte, die erforderlich sind, damit ein Mensch sich von einer vorhergehenden, über der Dauerleistungsgrenze liegenden, aus einer Arbeitsbelastung resultierenden Arbeitsbeanspruchung erholen kann. Sie bezieht sich auf die Mengeneinheit 1.
Es handelt sich also nicht um eine Arbeitspause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, ...