Ehebruch wurde bis zum 21. Jahrhundert in Europa als „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts“ definiert.
In zahlreichen Ländern stellt Ehebruch keine Straftat dar; in Deutschland wurde 1969 auch das Moment der schuldhaften Eheverfehlung aus dem Familienrecht gestrichen.
Vor allem in Gesellschaften mit patrilinearen ...