Die Standardrente (oft auch Eckrente genannt) ist – gemäß (§ 154 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) – eine Regelaltersrente mit genau 45 Entgeltpunkten. Sie ist eine im Rentenrecht verwendete Rechengröße. Sie wird dazu verwendet, das Standardrentenniveau sowie den Nachhaltigkeitsfaktor zu berechnen.