Synonyme für Deliktfähigkeit

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Wikipedia Artikel zu Deliktfähigkeit

Deliktsfähig ist in Deutschland eine Person, die nach dem Privatrecht § 828 BGB für einen von ihr vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss. Die Frage der Schadensersatzpflicht wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch durch den § 823 BGB geregelt. Abzugrenzen davon ist die Schuldunfähigkeit im Sinne des Strafrechts.