Der Charterflug (Bedarfsflug, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr, von chartern, zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr) ist im Gegensatz zum Linienflug eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug ...