Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 & Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG).
Das Bundestagswahlrecht beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl ...