Betroffener ist eine Person, die von einer Maßnahme, Sache oder einem Recht Dritter beeinträchtigt ist. Im Verwaltungsrecht ist Betroffener ein Rechtssubjekt, das von einem Verwaltungsakt in seinen Rechtsgütern berührt ist.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK