Bestechung ist in Deutschland eine nach § 334 Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren. Bestechung begeht, wer
einem Amtsträger (Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr
als Gegenleistung dafür, dass er eine ...