Der Bestandvertrag ist im österreichischen Schuldrecht die grundlegende Form der Überlassungen.
Der Bestandvertrag ist im § 1090 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) geregelt:
Das Vertragsverhältnis wird Bestand genannt, die beiden Vertragspartner heißen Bestandsgeber und Bestandsnehmer. Der Preis ist ein Entgelt (Bestandzins).
Bei den Bestandsverträgen sind zwei grundlegende Formen ...