Beiwagen bezeichnet:
einen Seitenwagen an motorisierten Zweiradfahrzeugen, siehe Motorradgespann
einen Seitenwagen oder Schwenker an Fahrrädern, siehe Fahrradanhänger
einen antriebslosen Anhänger bei der Straßenbahn oder Eisenbahn, siehe Beiwagen (Bahn)
einen antriebslosen Anhänger eines Omnibusses oder Oberleitungsbusses, siehe Busanhänger
historisch einen Beiwagen einer Postkutsche, der bei ...