Im Rechtswesen bezeichnet ein Begleitschaden die Schäden an anderen Rechten (beispielsweise Schuld- und Verhaltenspflichten) eines von einem Hauptschaden Betroffenen. Wurde der Begleitschaden durch eine Schlechtleistung verursacht, spricht man auch von einem Mangelfolgeschaden.Als Randschaden, Begleitschaden oder Kollateralschaden (von engl. collateral damage, aus lat. collateralis „seitlich, benachbart“) ...