Die Funktionsbezeichnung Bürovorsteher wird in Anwalts- oder Notarbüros (Kanzleien) verwendet.
Die Funktion des Bürovorstehers ist meist in größeren Anwaltsbüros bzw. Sozietäten gebräuchlich. Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Der Bürovorsteher (gebräuchlicher: Büroleiter) ist der Verwaltungsleiter eines Anwalts- oder Notariatsbüros. Seine Aufgabengebiete sind ...