Das Böckenförde-Diktum (auch Böckenförde-Theorem, Böckenförde-Doktrin oder Böckenförde-Dilemma) beschreibt das Problem säkularisierter Staaten, soziales Kapital zu erschaffen, mit einer Formulierung des Staats- und Verwaltungsrechtlers und Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde, später Richter am Bundesverfassungsgericht.