Unter Kraftverkehr bezeichnet man in Deutschland grundsätzlich Bewegungen von Personen (Personenverkehr) und Gütern (Güterverkehr) unter Verwendung von kraftmaschinengetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen). Zusätzlich dient der Begriff der Bezeichnung des Verkehrszweiges „Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr“, dessen Aufgabe die öffentliche Bereitstellung von Verkehrsdiensten im Straßenverkehr ...