Paraphrasen, die Augenschein enthalten
Formulierungsvarianten, die mit Augenschein anfangen
Andere Wörter, die auf Augenschein enden
Augenschein ist allgemeinsprachlich die Besichtigung bzw. sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes oder Vorgangs. Im Recht bezeichnet der Begriff Augenschein die „sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen“ durch den Richter. Der richterliche Augenschein ist ein Beweismittel (vgl. § 144, § 371 f. ZPO, § 86 StPO, § 96 Abs. 1 VwGO, § 81 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 1 SGG) im deutschen Gerichtsverfahren. ...