Als Amtszeit oder Amtsperiode wird diejenige Zeitspanne bezeichnet, in der ein gewähltes oder zugewiesenes Amt durch eine Person ausgefüllt wird. Nach Ablauf der Amtszeit ist das Amt neu- oder wiederzubesetzen. Die Amtszeit ist auf das römischrechtliche Institut der Annuität zurückzuführen. Die Begrenzung der Ausübungsdauer eines hohen staatlichen Amtes wurde als Teil der Machtzernierung eingeführt. ...