Abmarkung bezeichnet die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von dauerhaften Grenzzeichen in der Örtlichkeit.
Der Begriff Abmarkung ist nach dem § 919 BGB in Deutschland gültig; in Österreich und der Schweiz wird in rechtlichen Belangen dafür synonym auch der allgemeine Begriff der Geodäsie für das Anbringen von Messzeichen, Vermarkung, verwendet.
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