Ein Kaufmannsgehilfe ist ein Absolvent einer kaufmännischen Berufsausbildung.
Die meisten Kaufmannsgehilfen tragen die Berufsbezeichnung „Kaufmann“ (Beispiel: Kaufmann im Einzelhandel); solche Berufsbezeichnungen sagen jedoch nichts über den handelsrechtlichen Status aus. Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist nur jemand, der ein kaufmännisches Gewerbe ausübt. Das sind nicht ...