Das deutsche Fahreignungsregister (FAER), bis zum 30. April 2014 Verkehrszentralregister (VZR), umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt, wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Es speichert gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter anderem Daten über
rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung ...