Offenlegung wird für verschiedene öffentliche Bekanntgabeverfahren benutzt: Öffentliche Auslegung für die öffentliche Bekanntgabe z. B. von Bebauungsplanungen nach (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) Offenlegung von rechnungslegungsbezogenen Informationen durch Unternehmen, siehe Publizitätspflicht