Unter einer Kostennote versteht man die Rechnung eines Rechtsanwalts oder Notars für seine berufliche Tätigkeit.
Der Mindestinhalt ergibt sich aus § 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Danach muss eine Kostennote vom Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Sie muss dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Die Berechnung muss die einzelnen Gebühren und Auslagen, gezahlten Vorschüsse und die Bezeichnung ...