Internationales Privatrecht (Abkürzung IPR; auch Kollisionsrecht) nennt man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtssätze des nationalen Rechts, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalstaatlichen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn ein Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. In diesen Kollisionsfällen beantwortet ...