Die Blutgerichtsbarkeit, auch als Blutbann, Hochgerichtsbarkeit bzw. Hohe Gerichtsbarkeit, Fraisch, Halsgerichtsbarkeit oder Grafschaftsrecht bzw. Vogteirecht bekannt, war im Heiligen Römischen Reich die peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich bezieht sich auf das lateinische poena ‚Strafe‘) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ ...