Paraphrasen, die Gemeineigentum enthalten
Als Kollektiveigentum oder Gemeineigentum wird im Unterschied zum Privateigentum jedes Eigentum bezeichnet, das nicht einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person gehört, sondern von einem sozialen Kollektiv verwaltet wird. Je nach Gegenstand und ideologischer Sichtweise gibt es unterschiedliche Definitionen von Kollektiveigentum, wobei das marxistisch–kommunistische Begriffsverständnis ...