Bei dem Delisting (engl. to list ‚notieren, verzeichnen‘), seltener auch Börsenabgang oder Börsenrückzug, handelt es sich um die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz einer kapitalmarktaktiven Kapitalgesellschaft (meist einer Aktiengesellschaft). Demgegenüber bezeichnet Downlisting oder Downgrading den Wechsel in ein Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, etwa vom regulierten Markt ...