Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe bzw. Berufsgruppen, z. B. „Sachbearbeiter“, „Techniker“, „Handwerker“, „Gestalter“, „Designer“ (vgl. Berufliche Funktion). In Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, z. B. „Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitsschutz“. ...