Ipso iure (lat. „durch das Recht selbst“; deutsche Schreibung gemäß Duden ipso jure, deutsche Entsprechung von Rechts wegen (v. R. w.), auch „kraft Gesetzes“) ist in der Rechtsprechung eine lateinische Phrase, wonach eine rechtliche Wirkung oder ein rechtlicher Erfolg ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten eintritt.
Ein gutes Beispiel für eine Wirkung ipso iure ist in Deutschland der Anfall ...