Rechtsrheinisch ist eine feststehende geographische Lagebezeichnung für diejenigen Gegenden in Deutschland, die an dem in Stromrichtung rechten Ufer des Rheins gelegen sind. Da der Rhein in allgemeiner Nordrichtung fließt, sind somit Gebiete östlich des Rheins gemeint. Nachweisbar ist der Begriff für den Stromabschnitt, in dem auch das linke Rheinufer zu Deutschland gehört. Namentlich werden ...