Eine Inzidentkontrolle, auch inzidente Prüfung (von lat. inzident(er) = beiläufig, zufällig) ist die juristische Prüfung eines vorgreiflichen Rechtsverhältnisses, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen es abhängt, wie ein Rechtsstreit zu entscheiden ist.Statt das Verfahren auszusetzen, um die Vorfrage in einem anderweitig anhängigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren klären zu lassen, etwa ...