Als biologische Invasion bezeichnet man allgemein die durch den Menschen verursachte Ausbreitung einer invasiven Art in einem Gebiet. Diese wird gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, gestützt auf die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014, definiert als „eine invasive gebietsfremde Art im Sinne des Artikel 3 Nummer 2“ dieser Verordnung. Maßstab ...