Honoris causa (lat. ‚ehrenhalber‘, abgekürzt h. c., früher auch e. h.) dient zur Kennzeichnung von als Auszeichnungen verliehenen Graden, Bezeichnungen und Titeln, die damit von regulär erworbenen Bezeichnungen (akademische Grade, Amtstitel/-bezeichnungen) abgegrenzt werden. Teilweise ist die Unterscheidung nur noch historisch, da die „reguläre“ Würde gar nicht mehr vergeben wird.
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