Die Bezeichnung „deutschblütig“ – oder auch entsprechend „deutschen Blutes“ – wurde in der Zeit des Nationalsozialismus als juristischer Terminus in den Nürnberger Rassegesetzen verwendet. Im Geschäftsverkehr sollte die im Reichsbürgergesetz verwendete Definition einer Person „deutschen oder artverwandten Blutes“ bereits 1935 durch das Wort „Deutschblütiger“ ersetzt werden. ...