Brandschatzung ist die Zwangserhebung von Geld- oder Naturalabgaben (= Schatzung) im feindlichen Lande unter Androhung des Niederbrennens oder der Plünderung der betroffenen Stadt oder Landschaft. Zuständig war der Brandmeister.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK