Das Ausdärmen bezeichnet das gewaltsame Herausziehen der Eingeweide eines Delinquenten aus der Bauchhöhle, wie es in der Heiligenlegende des Erasmus von Antiochia († 303) beschrieben ist. Sofern es die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Quellen deutschen Rechts betrifft, erschien das Ausdärmen als für sich stehende Strafe allein in den bäuerlichen Weistümern.
Im englischen Recht wurde ...