Synonyme für Wiedergeld

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Wikipedia Artikel zu Wiedergeld

Wergeld (althochdeutsch weragelt, wergelt, zu althochdeutsch wer „Mann“; vgl. Werwolf) war im germanischen Recht das Sühnegeld. Bei einem Totschlag musste der Totschläger eine Entschädigung leisten, und zwar an diejenigen Angehörigen des Erschlagenen, die sonst die Blutrache bzw. die Fehde hätten ausüben müssen. Indem die Annahme des Wergeldes der geschädigten Sippe das Fehderecht nahm, ...