Wasserfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf dem oder im Wasser bestimmt sind. Wesentlichste Unterscheidung, mit auch rechtlichen Konsequenzen, ist die Art des Antriebs, die grob in der Reihenfolge ihres Aufkommens einzuteilen ist:
muskelkraftbetriebene Fahrzeuge
nur flussabwärtsgelenkte, eventuell flussaufwärts von Land aus per Seil gezogene (z. B. Floß)
quer zum Fluss fahrende Fähren
Fahrzeuge ...