Als Versicherungsbeitrag – oder auch veraltet bzw. noch im gewerblichen Geschäft und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Versicherungsprämie – bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird (vgl. § 1 VVG).
Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit der Beitragszahlung wird im Versicherungsvertrag vereinbart. Der Vertrag kann eine ...