Das Losverfahren ist ein Verfahren zur Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip.
Generell wird das Losverfahren dort angewandt, wo jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint.
Angewandt wird es zum Beispiel bei der Zuteilung von Studienplätzen, bei der Einberufung von Wehrpflichtigen, bei der Zuteilung von knappen Gütern, bei der Festlegung von Partien und ...