Als Untertanengebiete oder Untertanenlande wurden in der Alten Eidgenossenschaft diejenigen Gebiete bezeichnet, die keine politische Selbstständigkeit besassen.
Es gab im Wesentlichen drei Arten von Untertanengebieten:
Die Territorien der Stadtorte, mit Ausnahme der Städte selbst. Die Macht in den Stadtorten ging von den Bürgern der Hauptstadt aus, beziehungsweise von einer kleinen Oberschicht ...