Der Tauglichkeitsgrad (auch Signierziffer) beschreibt das musterungsärztliche Begutachtungsergebnis der Bundeswehr. Gemäß Wehrpflichtgesetz werden drei Tauglichkeitsgrade unterschieden.
Folgende Tauglichkeitsgrade werden unterschieden:
wehrdienstfähig,
vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
nicht wehrdienstfähig.Die Festsetzung des Tauglichkeitsgrades ist Bestandteil des Musterungsbescheides ...