Das Universalitätsprinzip ist ein allgemeiner Grundsatz im Völkerrecht, nach dem ein Staat innerstaatliche Rechtsfolgen für Tatbestände anordnen kann, die von Ausländern im Ausland erfüllt wurden.
zum Universalitätsprinzip im Strafrecht siehe: Weltrechtsprinzip
zum Universalitätsprinzip im Steuerrecht siehe: Welteinkommensprinzip