Als Irrlicht (auch Irrwisch, Sumpflicht und Ignis fatuus genannt) wird eine bestimmte Leuchterscheinung bezeichnet, die vorgeblich hin und wieder in Sümpfen, Mooren, Morasten oder in besonders dichten, dunklen Wäldern und (seltener) auf Friedhöfen gesichtet wird.
In der Folklore und im Aberglauben werden Irrlichter meist entweder als das arglistige Werk übernatürlicher Wesen oder als die Seelen ...