Als Ordnungsstörung (eigentlich: Störung der öffentlichen Ordnung) wird in Österreich ein strafbares, besonders rücksichtsloses Verhalten bezeichnet, welches die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört. Als rücksichtslos kann ein Verhalten bezeichnet werden, das die im Zusammenleben erforderliche Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen der Mitmenschen vermissen lässt. Anders gesagt ...